Arbeitsvorschlag für 2016 von Schmitt Agentur ([email protected])

Wie auch schon bei den E-Mails der letzten Tage handelt es sich bei der folgenden E-Mail nicht um ein Stellenangebot oder eine Arbeitsstelle, sondern Sie sollen als Finanzagent geworben werden. Achtung: Die Tätigkeit als Finanzagent ist strafbar (Geldwäsche)! Am Ende werden Sie den Schaden haben! Reagieren Sie deswegen nicht auf die E-Mail vom Samstag, den 26. November 2016 und antworten / bewerben Sie sich nicht!

20161126_arbeitsvorschlag_fuer_2016

Betreff: Arbeitsvorschlag für 2016
Absender: Schmitt Agentur ([email protected])

Sehr geehrte/r Arbeitsuchender,

unser Unternehmen ist eine innovative und kundenorientierte Firma, die ein hohes Gehalt und eine Menge Vorteile für die Mitarbeiter anbietet. Das Ziel unserer Arbeit ist die Optimierung der Geldflüsse und Handel mit Coins. Jeder kann bei uns ohne besonderes Vorwissen sofort anfangen Geld zu verdienen.

Unsere Gesellschaft bietet Ihnen einen lohnenswerten Verdienst bis zu 4100 € im Monat an, bei nur einigen Arbeitsstunden pro Woche. Ihre Arbeitszeit ist variabel und kann Ihren Wünschen angepasst werden. Der Bewerber hat keine Ausgaben und muss keine technische Kenntnisse mitbringen.

Ihre Aufgabe ist es die Bitcoins für unsere Kunden zu erwerben, das Geld dafür überweisen wir Ihnen im Voraus und Ihren Verdienst von 20 Prozent behalten Sie gleich ein.

Wenn Sie sich angesprochen fühlen, wollen wir Sie kennenlernen.
Dafür mailen Sie uns eine Email an: [email protected]

In Erwartung Ihrer Antwort

Schmitt Agentur

Die E-Mails kommen mit unterschiedlichen Beträgen (diesmal sind es angeblich 4.100 Euro im Monat). Sie haben aber alle eines Gemeinsam.

Mit „[…] nur einigen Arbeitsstunden pro Woche […]“ werden Sie sicher nicht legal 4.100 Euro pro Monat verdienen. Bei der Tätigkeit „[…] Optimierung der Geldflüsse und Handel mit Coins […]“ bzw. „[…] Bitcoins für unsere Kunden zu erwerben, das Geld dafür überweisen wir Ihnen im Voraus […]“ wird die Tätigkeit von Finanzagenten bzw. Geldwäsche beschrieben. Bei Ausübung dieser Tätigkeit machen Sie sich strafbar! Reagieren Sie daher nicht auf diese E-Mail!

Bei dieser Tätigkeit würden auf Ihrem Konto ein oder mehrere große Geldbeträge eingehen. Diese stammen allerdings nicht von Ihrem neuen Arbeitgeber, sondern wurden zuvor z. B. per Online-Banking-Betrug Dritten gestohlen. Nachdem das Opfer den Betrug bemerkt hat, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Sollten Sie das Geld zwischenzeitlich „gewaschen“ (also in einer anderen Form wie z. B. als BitCoins weitergeleitet) haben, dann müssen Sie dem Opfer trotzdem seinen Schaden ersetzen. Den Schaden haben dann Sie!

Kommentar(e)

Ein Kommentar

  • Habe auch so eine, nur die Details wechseln. Mir bietet „Reichert Vermittlung “ 4300 Euro an und die Reply wäre an [email protected].

    Schön dass man als „Vermittlung“ ne Mailadresse von der Agentur gestellt bekommt 😀
    Schade aber auch, dass man bei AOL keine passendere mailadresse mehr bekommen hatte ;P

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