Die Vermittlungsagentur bietet Stellenausschreibungen ab sofort an von Schnittke Agentur ([email protected]) beschreibt die Suche nach Finanzagenten!

Am Donnerstag, den 05. April 2018 wurde durch unbekannte Dritte die folgende betrügerische E-Mail in deutscher Sprache versendet. Achtung: Es handelt sich nicht um ein Stellenangebot oder eine Arbeitsstelle, sondern Sie sollen als Finanzagent geworben werden. Die Tätigkeit als Finanzagent ist strafbar (Geldwäsche)! Am Ende werden Sie den Schaden haben! Reagieren Sie deswegen nicht auf die E-Mail und antworten / bewerben Sie sich nicht!

Betreff: Die Vermittlungsagentur bietet Stellenausschreibungen ab sofort an
Absender: Schnittke Agentur ([email protected])

Sehr geehrte/r (Vorname Nachname),

in dieser mail bieten wir Ihnen ein hohes Gehalt und verschiedene andere Vorteile. Das Ziel Ihrer Tätigkeit ist das Trading mit Bitcoins. Jedermann kann bei uns ohne Einarbeitung sofort anfangen Geld zu verdienen.
Unser Unternehmen bietet Ihnen einen lohnenswerten Verdienst bis zu 3600 Euro im Monat an, bei nur einigen Stunden. Ihre Arbeitszeit ist variabel und kann Ihren Anforderungen angepasst werden.

Der Bewerber hat keine Investitionen und muss keine besonderen Fähigkeiten haben.
Ihre Aufgabe ist es die Bitcoins für unsere Kunden zu erwerben, das Geld dafür erhalten Sie im Voraus und Ihren Verdienst von 20% behalten Sie gleich ein.
Falls Sie interessiert sind, möchten wir Sie kennenlernen. Dafür senden Sie uns eine Email an: [email protected]

Hochachtungsvoll

Schnittke Agentur

Mit „[…] nur einigen Stunden […]“ werden Sie sicher nicht legal 3.600 Euro pro Monat verdienen. Bei der Tätigkeit „[…] Trading mit Bitcoins […]“ bzw. „[…] Bitcoins für unsere Kunden zu erwerben […]“ wird die Tätigkeit von Finanzagenten bzw. Geldwäsche beschrieben. Bei Ausübung dieser Tätigkeit machen Sie sich strafbar! Reagieren Sie daher nicht auf diese E-Mail!

Bei dieser Tätigkeit würden auf Ihrem Konto ein oder mehrere große Geldbeträge eingehen. Diese stammen allerdings nicht von Ihrem neuen Arbeitgeber, sondern wurden zuvor z. B. per Online-Banking-Betrug Dritten gestohlen. Nachdem das Opfer den Betrug bemerkt hat, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Sollten Sie das Geld zwischenzeitlich „gewaschen“ (also in einer anderen Form wie z. B. als BitCoins weitergeleitet) haben, dann müssen Sie dem Opfer trotzdem seinen Schaden ersetzen. Den Schaden haben dann Sie!

Kommentar(e)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert