Suche nach Finanzagenten (Geldwäsche): Online Der Arbeitsvermittler bietet neue Stellen Ihnen an von Becker Vermittlungsagentur ([email protected])

Am Mittwoch, den 11. April 2018 wurde durch unbekannte Dritte die folgende betrügerische E-Mail in deutscher Sprache versendet. Achtung: Es handelt sich nicht um ein Stellenangebot oder eine Arbeitsstelle, sondern Sie sollen als Finanzagent geworben werden. Die Tätigkeit als Finanzagent ist strafbar (Geldwäsche)! Am Ende werden Sie den Schaden haben! Reagieren Sie deswegen nicht auf die E-Mail und antworten / bewerben Sie sich nicht!

Betreff: Online Der Arbeitsvermittler bietet neue Stellen Ihnen an
Absender: Becker Vermittlungsagentur ([email protected])

Sehr geehrte(r) (Vorname Nachname),

hiermit bieten wir Ihnen ein hohes Gehalt und eine Menge andere Vorteile. Der Schwerpunkt Ihrer Arbeit ist der Handel mit Bitcoins. Jedermann kann bei uns ohne Vorkenntnisse gleich anfangen Geld zu verdienen.
Wir bieten Ihnen einen attraktiven Verdienst bis zu 4200 Euro monatlich an, bei nur wenigen Arbeitsstunden. Ihre Arbeitszeit ist flexibel und kann Ihren Wünschen angepasst werden.

Der Mitarbeiter hat keine Investitionen und muss keine technische Kenntnisse haben.
Ihre Aufgabe ist es die Coins für unsere Kunden zu erwerben, das Geld dafür erhalten Sie vorher und Ihren Verdienst von 20% behalten Sie gleich ein.
Falls Sie Interesse haben, möchten wir Sie kennenlernen. Hierfür senden Sie uns eine Mail an: [email protected]

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung

Becker Vermittlungsagentur

Mit „[…] nur wenigen Arbeitsstunden […]“ und ohne Vorkenntnisse werden Sie sicher nicht legal 4.200 Euro pro Monat verdienen. Bei der Tätigkeit „[…] Handel mit Bitcoins […]“ bzw. „[…] Coins für unsere Kunden zu erwerben […]“ wird die Tätigkeit von Finanzagenten bzw. Geldwäsche beschrieben. Bei Ausübung dieser Tätigkeit machen Sie sich strafbar! Reagieren Sie daher nicht auf diese E-Mail!

Bei dieser Tätigkeit würden auf Ihrem Konto ein oder mehrere große Geldbeträge eingehen. Diese stammen allerdings nicht von Ihrem neuen Arbeitgeber, sondern wurden zuvor z. B. per Online-Banking-Betrug Dritten gestohlen. Nachdem das Opfer den Betrug bemerkt hat, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Sollten Sie das Geld zwischenzeitlich „gewaschen“ (also in einer anderen Form wie z. B. als BitCoins weitergeleitet) haben, dann müssen Sie dem Opfer trotzdem seinen Schaden ersetzen. Den Schaden haben dann Sie!

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