Achtung vor ‚Vergabe von Stellen 2017 von der VermittlungsagenturAgentur bietet Arbeitsstellen zum Juni an‘ von Schneider Agentur ([email protected])
Am Donnerstag, den 17. August 2017 wurde durch unbekannte Dritte die folgende betrügerische E-Mail in deutscher Sprache versendet. Achtung: Es handelt sich nicht um ein Stellenangebot oder eine Arbeitsstelle, sondern Sie sollen als Finanzagent geworben werden. Die Tätigkeit als Finanzagent ist strafbar (Geldwäsche)! Am Ende werden Sie den Schaden haben! Reagieren Sie deswegen nicht auf die E-Mail und antworten / bewerben Sie sich nicht!
Betreff: Vergabe von Stellen 2017 von der VermittlungsagenturAgentur bietet Arbeitsstellen zum Juni an
Absender: Schneider Agentur ([email protected])Sehr geehrte(r) (Vorname Nachname),
unsere Gesellschaft ist eine innovative und wachstumsstarke Firma, die ein hohes Gehalt und eine Menge Vorteile für die Mitarbeiter bietet. Das Ziel Ihrer Arbeit ist die Finanzoptimierung und Trading mit Bitcoins. Jeder kann bei uns ohne Vorkenntnisse sofort beginnen Geld zu verdienen.
Unsere Firma bietet Ihnen einen interessanten Nebenverdienst bis zu 4000 € im Monat an, bei nur einigen Arbeitsstunden pro Woche. Ihre Arbeitszeit ist variabel und kann Ihren Wünschen angepasst werden. Der Bewerber hat keine Ausgaben und muss keine besonderen Fähigkeiten mitbringen.
Ihre Aufgabe ist es die Coins für unsere Kunden zu erwerben, das Geld dafür bekommen Sie im Voraus und Ihren Verdienst von 20% behalten Sie gleich ein.
Falls Sie interessiert sind, möchten wir Sie kennenlernen.
Dazu schicken Sie uns eine Email an: [email protected]Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
Schneider Agentur
Adressiert an:
(Vorname Nachname)
(Straße und Haus-Nr.)
(PLZ und Wohnort)Tel. (Handy- oder Festnetz-Nr.)
Mit „[…] nur einigen Arbeitsstunden pro Woche […]“ werden Sie sicher nicht legal 4.000 Euro pro Monat verdienen. Bei der Tätigkeit „[…] Finanzoptimierung und Trading mit Bitcoins[…]“ bzw. „[…] Coins für unsere Kunden zu erwerben […]“ wird die Tätigkeit von Finanzagenten bzw. Geldwäsche beschrieben. Bei Ausübung dieser Tätigkeit machen Sie sich strafbar! Reagieren Sie daher nicht auf diese E-Mail!
Bei dieser Tätigkeit würden auf Ihrem Konto ein oder mehrere große Geldbeträge eingehen. Diese stammen allerdings nicht von Ihrem neuen Arbeitgeber, sondern wurden zuvor z. B. per Online-Banking-Betrug Dritten gestohlen. Nachdem das Opfer den Betrug bemerkt hat, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Sollten Sie das Geld zwischenzeitlich „gewaschen“ (also in einer anderen Form wie z. B. als BitCoins weitergeleitet) haben, dann müssen Sie dem Opfer trotzdem seinen Schaden ersetzen. Den Schaden haben dann Sie!