Achtung: Falsches Stellenangebot! Vermittlungsagentur Online listet neue Stellen für den Februar von Schuster Dienstleistungen ([email protected] bzw. [email protected]) ist die Suche nach Finanzagenten!

Am Donnerstag, den 22. Februar 2018 wurde durch unbekannte Dritte die folgende betrügerische E-Mail in deutscher Sprache versendet. Achtung: Es handelt sich nicht um ein Stellenangebot oder eine Arbeitsstelle, sondern Sie sollen als Finanzagent geworben werden. Die Tätigkeit als Finanzagent ist strafbar (Geldwäsche)! Am Ende werden Sie den Schaden haben! Reagieren Sie deswegen nicht auf die E-Mail und antworten / bewerben Sie sich nicht!

Betreff: Vermittlungsagentur Online listet neue Stellen für den Februar
Absender: Schuster Dienstleistungen ([email protected])
Antworten an: [email protected]

Sehr geehrte(r) Damen und Herren,

in dieser mail bieten wir Ihnen ein hohes Gehalt und verschiedene andere Vorteile. Das Hauptanliegen Ihrer Arbeit ist der Handel mit Kryptowährung. Jeder kann bei uns ohne besonderes Vorwissen gleich anfangen Geld zu verdienen.
Wir bieten Ihnen einen attraktiven Zusatzverdienst bis zu 3500 € monatlich an, bei nur wenigen Arbeitsstunden. Ihre Arbeitszeit ist flexibel und kann Ihren Wünschen angepasst werden.

Der Mitarbeiter hat keine eigenen Ausgaben und muss keine besonderenKenntnisse mitbringen.
Ihre Aufgabe ist es die Coins für unsere Kunden zu erwerben, das Geld dafür überweisen wir Ihnen im Voraus und Ihren Verdienst von 20% behalten Sie gleich ein.
Falls Sie sich angesprochen fühlen, wollen wir Sie kennenlernen.Hierfür senden Sie uns eine Mail an: [email protected]

In Erwartung Ihrer AntwortSchuster Dienstleistungen

Mit „[…] nur wenigen Arbeitsstunden […]“ werden Sie sicher nicht legal 3.500 Euro pro Monat verdienen. Bei der Tätigkeit „[…] Handel mit Kryptowährung […]“ bzw. „[…] Coins für unsere Kunden zu erwerben […]“ wird die Tätigkeit von Finanzagenten bzw. Geldwäsche beschrieben. Bei Ausübung dieser Tätigkeit machen Sie sich strafbar! Reagieren Sie daher nicht auf diese E-Mail!

Bei dieser Tätigkeit würden auf Ihrem Konto ein oder mehrere große Geldbeträge eingehen. Diese stammen allerdings nicht von Ihrem neuen Arbeitgeber, sondern wurden zuvor z. B. per Online-Banking-Betrug Dritten gestohlen. Nachdem das Opfer den Betrug bemerkt hat, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Sollten Sie das Geld zwischenzeitlich „gewaschen“ (also in einer anderen Form wie z. B. als BitCoins weitergeleitet) haben, dann müssen Sie dem Opfer trotzdem seinen Schaden ersetzen. Den Schaden haben dann Sie!

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