Rechtsanwaltsgesellschaft Meyer & Fuchs GbR Forderung von Rechtsanwaltsgesellschaft Meyer & Fuchs GbR ([email protected]) oder Streming Mahnung Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Schneider & Prof. Dr. Mayer von Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Schneider & Prof. Dr. Mayer ([email protected]) bringt einen Online-Banking-Trojaner!

Am Dienstag, den 11. September 2018 wurde durch unbekannte Dritte die folgende betrügerische E-Mail in deutscher Sprache versendet. Achtung: Die Anlage enthält ein Trojanisches Pferd, welches u. a. das Online-Banking befällt und die Anzeige des Online-Banking manipuliert! Öffnen Sie daher nicht die Anlage!

Betreff: Rechtsanwaltsgesellschaft Meyer & Fuchs GbR Forderung
Absender: Rechtsanwaltsgesellschaft Meyer & Fuchs GbR ([email protected])

Sehr geehrte(r) (Vorname Nachname),

der Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrer Internetverbindung aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Dehnbare Teenies Blu-ray“. Unserer Mandantin „Vision Films“ steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch die Übertragung des Streams des genannten Werkes über Ihre Internetverbindung verletzt.

Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich speichern:

(Vorname Nachname)
(Straße und Haus-Nr.)
(PLZ und Wohnort)

Benutzerkennung: 30609248
Produktname: Dehnbare Teenies Blu-ray
IP-Adresse: 85.223.221.21
Datum/Uhrzeit: 00.08.2018 24:15:13

Unsere Mandantin hat daher vor dem Gericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 668/4676-790 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Aufgrund der Zuordnung der oben bezeichneten IP-Adresse zu Ihrem Internetanschluss besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Inhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst in seiner Morpheus-Entscheidung am 15.11.2012 bestätigt (Az. I ZR 74/12). Als Anschlussinhaber müssen Sie sich auch das Verhalten Dritter zurechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) entschieden, dass der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses adäquat kausal für Urheberrechtsverletzungen ist, die unbekannte Dritte unter Einsatz dieses Anschlusses begehen.
Im Rahmen der sekundären Darlegungs- und Beweislast ist von Ihnen darzulegen und zu beweisen, dass ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Als Anschlussinhaber haften Sie daher zivilrechtlich für die Rechtsverletzung. Die unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke wird gemäß § 106 UrhG zudem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft.

Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung – pauschal: 70,00 Euro
Gegenstandwert: 62826,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 345,87 Euro
Schadensersatz: 949,04 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 26,82 Euro

Die gespeicherten Daten, Unterlassungserklärung sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der beigefügten Datei.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwaltsgesellschaft Meyer & Fuchs GbR

Achtung: Die E-Mail ist gefälscht! Die Nachricht stammt nicht von dem darin genannten Absender! Öffnen Sie deswegen nicht die Anlage!

Die E-Mail wird aktuell mit unterschiedlichen Namen von Rechtsanwälten verbreitet. Auch die angebliche Urheberrechtsverletzung variiert. In einigen E-Mails fehlen die persönlichen Daten, wie folgendes Beispiel zeigt:

Betreff: Streming Mahnung Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Schneider & Prof. Dr. Mayer
Absender: Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Schneider & Prof. Dr. Mayer ([email protected])

Sehr geehrte/r (Vorname Nachname),

der Anlass unserer Beauftragung ist eine von Ihrer Internetverbindung aus begangene Verletzung des Urheberrechts an dem Objekt „Mein privater Porno Lucie aus Berlin Blu-ray“. Unseren Auftraggeber „Arch Films“ steht das einzige Recht zu, dieses Werk zu verbreiten (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch die Übertragung des Streams des genannten Werkes über Ihre Internetverbindung verletzt.

Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Auftraggeber beauftragter Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:

Datum/Uhrzeit: 08.08.2018 22:61:43
Produktname: Mein privater Porno Lucie aus Berlin Blu-ray
IP-Adresse: 86.24.22.20
Benutzerkennung: 540855021

Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 7045991855-504 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 891,44 Euro beziffern.
Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 70,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:

Gegenstandwert: 33583,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14: 195,45 Euro
Schadenanspruch: 891,44 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung – pauschal: 70,00 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 32,18 Euro

Die aufgezeichneter Beweise, Unterlassungserklärung sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der beigefügten Datei.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwaltsgesellschaft Prof. Dr. Schneider & Prof. Dr. Mayer

Der E-Mail ist ein ZIP-Archiv enthalten, welches zunächst ein weiteres und darin wieder ein weiteres ZIP-Archiv enthält. Am Ende befindet sich darin eine .com-Datei (ausführbare Datei), die vom Namen her aber wie eine Internetadresse aussehen soll. Öffnen Sie nicht die Datei!

Abmahnung Max Mustermann von Rechtsanwaltsgesellschaft Meyer & Fuchs GbR.zip
Max Mustermann von Meyer & Fuchs GbR.zip
Mahnung Max Mustermann von Meyer & Fuchs GbR.zip
Abmahnung Max Mustermann www.meyer-anwalt.com

Die .com-Datei wird laut Virustotal mit 37/67 erkannt!

Nach der Ausführung würde folgende Meldung auf dem Bildschirm erscheinen:

Adobe PDF Document
There is a problem with Adobe Acrobat/Reader. If it is running, please exit and try again. (1014:1014)

Was nach der Ausführung der Datei passiert, sehen Sie in der Warnung „Abrechnung 86434295 vom 20.08.2018 von GiroPay Co. KG ([email protected]) bringt eine bösartige Software / einen Online-Banking-Trojaner!“ vom 20.08.2018!

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