Agentur für Arbeit bietet neue Jobs an von Schmitt Agentur ([email protected]) ist ein gefälschtes Stellenangebot!

Am Montag, den 16. Oktober 2017 wurde durch unbekannte Dritte die folgende betrügerische E-Mail in deutscher Sprache versendet. Achtung: Es handelt sich nicht um ein Stellenangebot oder eine Arbeitsstelle, sondern Sie sollen als Finanzagent geworben werden. Die Tätigkeit als Finanzagent ist strafbar (Geldwäsche)! Am Ende werden Sie den Schaden haben! Reagieren Sie deswegen nicht auf die E-Mail und antworten / bewerben Sie sich nicht!

Betreff: Agentur für Arbeit bietet neue Jobs an
Absender: Schmitt Agentur ([email protected])

Sehr geehrte/r (Vorname Nachname),

unser Unternehmen ist eine innovative und wachstumsstarke Firma, die ein hohes Gehalt und viele Vorteile für die Mitarbeiter bietet. Das Hauptanliegen Ihrer Tätigkeit ist die Optimierung der Geldflüsse und Handel mit Coins. Jedermann kann bei uns ohne Vorkenntnisse sofort beginnen Geld zu verdienen.

Wir bieten Ihnen einen attraktiven Zusatzverdienst bis zu 4100 € im Monat an, bei nur wenigen Stunden pro Woche. Ihre Arbeitszeit ist flexibel und kann Ihren Anforderungen angepasst werden. Der Bewerber hat keine eigenen Ausgaben und muss keine technische Fähigkeiten mitbringen.

Ihre Aufgabe ist es die Coins für unsere Kunden zu erwerben, das Geld dafür erhalten Sie im Voraus und die Provision von 20% behalten Sie gleich ein.

Falls Sie sich angesprochen fühlen, wollen wir Sie kennenlernen.
Hierzu senden Sie uns eine Email an: [email protected]

Mit freundlichen Grüßen

Schmitt Agentur

An:

(Vorname Nachname)
(Straße und Haus-Nr.)
(PLZ und Wohnort)

Tel. (Telefon-Nr.)

Mit „[…] nur wenigen Stunden pro Woche […]“ werden Sie sicher nicht legal 4.100 Euro pro Monat verdienen. Bei der Tätigkeit „[…] Optimierung der Geldflüsse und Handel mit Coins […]“ bzw. „[…] Coins für unsere Kunden zu erwerben […]“ wird die Tätigkeit von Finanzagenten bzw. Geldwäsche beschrieben. Bei Ausübung dieser Tätigkeit machen Sie sich strafbar! Reagieren Sie daher nicht auf diese E-Mail!

Bei dieser Tätigkeit würden auf Ihrem Konto ein oder mehrere große Geldbeträge eingehen. Diese stammen allerdings nicht von Ihrem neuen Arbeitgeber, sondern wurden zuvor z. B. per Online-Banking-Betrug Dritten gestohlen. Nachdem das Opfer den Betrug bemerkt hat, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Sollten Sie das Geld zwischenzeitlich „gewaschen“ (also in einer anderen Form wie z. B. als BitCoins weitergeleitet) haben, dann müssen Sie dem Opfer trotzdem seinen Schaden ersetzen. Den Schaden haben dann Sie!

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