Die Agentur für Arbeit bietet Ihnen, Max Mustermann neue Stellenausschreibungen an von Brauner Vermittlungsagentur ([email protected]) beschreibt eine betrügerische Tätigkeit (Geldwäsche, Finanzagent)!
Am Donnerstag, den 12. April 2018 wurde durch unbekannte Dritte die folgende betrügerische E-Mail in deutscher Sprache versendet. Achtung: Es handelt sich nicht um ein Stellenangebot oder eine Arbeitsstelle, sondern Sie sollen als Finanzagent geworben werden. Die Tätigkeit als Finanzagent ist strafbar (Geldwäsche)! Am Ende werden Sie den Schaden haben! Reagieren Sie deswegen nicht auf die E-Mail und antworten / bewerben Sie sich nicht!
Betreff: Die Agentur für Arbeit bietet Ihnen, Max Mustermann neue Stellenausschreibungen an
Absender: Brauner Vermittlungsagentur ([email protected])Sehr geehrte/r Max Mustermann,
unsere Gesellschaft ist ein erfolgreiches, europaweit agierendes Unternehmen und wir suchen im Augenblick aktive Mitarbeiter zur Vervollständigung unseres Teams in der EU.
Der Verdienst beträgt ca 4400 € im Monat bei ca 5 Stunden Arbeit pro Woche.
Der Arbeitnehmer hat keine Ausgaben und muss keine besonderen Kenntnisse haben. Auch Berufstätige sind für diese Arbeit geeignet.
Ihre Aufgabe ist die Finanzoptimierung.
Sie bekommen die Ãœberweisung dierekt auf Ihr Konto überwiesen, und müssen es abzüglich Ihrer Provision von 20% weitersenden.
Der Job ist Eu-weit angeordnet und derzeit noch zu besetzen.Sie sollten Genauigkeit und Zielstrebigkeit zu Ihren Stärken zählen und anfängliche PC Kenntnisse besitzen. Problemloser Umgang mit PC sowie telefonische Erreichbarkeit sollten für Sie auch kein Problem sein.
Ihre Bewerbung:
Falls Sie sich angesprochen fühlen, wollen wir Sie kennenlernen, hierzu schicken Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen an: [email protected]
Ihre persönlichen Unterlagen behandeln wir natürlich vertraulich.
In Erwartung Ihrer Antwort
Brauner Vermittlungsagentur
Bei der Tätigkeit, eine Überweisung anzunehmen und (unter Abzug von Provisionen) weiter zu senden ist Geldwäsche beschrieben. Bei Ausübung dieser Tätigkeit machen Sie sich strafbar! Reagieren Sie daher nicht auf diese E-Mail!
Bei dieser Tätigkeit würden auf Ihrem Konto ein oder mehrere große Geldbeträge eingehen. Diese stammen allerdings nicht von Ihrem neuen Arbeitgeber, sondern wurden zuvor z. B. per Online-Banking-Betrug Dritten gestohlen. Nachdem das Opfer den Betrug bemerkt hat, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Sollten Sie das Geld zwischenzeitlich „gewaschen“ haben, dann müssen Sie dem Opfer trotzdem seinen Schaden ersetzen. Den Schaden haben dann Sie!