Jobangebot für (Vorname Nachname) vom Februar von Kuhn KG ([email protected]) beschreibt eine strafbare Handlung (Geldwäsche)!
Am Sonntag, den 15. April 2018 wurde durch unbekannte Dritte die folgende betrügerische E-Mail in deutscher Sprache versendet. Achtung: Es handelt sich nicht um ein Stellenangebot oder eine Arbeitsstelle, sondern Sie sollen als Finanzagent geworben werden. Die Tätigkeit als Finanzagent ist strafbar (Geldwäsche)! Am Ende werden Sie den Schaden haben! Reagieren Sie deswegen nicht auf die E-Mail und antworten / bewerben Sie sich nicht!
Betreff: Jobangebot für (Vorname Nachname) vom Februar
Absender: Kuhn KG ([email protected])Sehr geehrte/r (Vorname Nachname),
wir sind ein erfolgreiches, europaweit agierendes Unternehmen und wir suchen im Augenblick motivierte und ehrliche Kollegen zur Stärkung unseres Teams in der EU.
Der Verdienst beträgt im Schnitt 4300 Euro monatlich bei ca 8 Stunden Arbeit pro Woche.
Der Mitarbeiter hat keine eigenen Ausgaben und muss keine spezielle Fähigkeiten mitbringen. Auch Rentner sind für diese Arbeit geeignet.
Ihre Tätigkeit ist die Steueroptimierung.
Sie kriegen die Ãœberweisung dierekt auf Ihr Bankkonto überwiesen, und müssen es abzüglich Ihrer Provision von 20 Prozent transferieren.
Der Job ist europaweit angeordnet und derzeit noch frei.Sie sollten Genauigkeit und Zielstrebigkeit zu Ihren Stärken zählen und grundlegende Computer Kenntnisse besitzen. Sicherer Umgang mit Email sowie telefonische Erreichbarkeit sollten für Sie auch kein Problem sein.
Kontaktaufnahme:
Falls Sie interessiert sind, möchten wir Sie kennenlernen, dafür senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen an: [email protected]
Ihre persönlichen Daten behandeln wir natürlich vertraulich.
In Erwartung Ihrer Antwort
Kuhn KG
Bei der Tätigkeit, eine Überweisung anzunehmen und (unter Abzug von Provisionen) weiter zu senden ist Geldwäsche beschrieben. Bei Ausübung dieser Tätigkeit machen Sie sich strafbar! Reagieren Sie daher nicht auf diese E-Mail!
Bei dieser Tätigkeit würden auf Ihrem Konto ein oder mehrere große Geldbeträge eingehen. Diese stammen allerdings nicht von Ihrem neuen Arbeitgeber, sondern wurden zuvor z. B. per Online-Banking-Betrug Dritten gestohlen. Nachdem das Opfer den Betrug bemerkt hat, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Sollten Sie das Geld zwischenzeitlich „gewaschen“ haben, dann müssen Sie dem Opfer trotzdem seinen Schaden ersetzen. Den Schaden haben dann Sie!