Arbeitsagentur bietet Stellen zum Januar an von Berger Gbr. ([email protected])

Achtung: Bei der folgenden E-Mail vom Freitag, den 06. Januar 2017 handelt es sich nicht um ein Stellenangebot oder eine Arbeitsstelle, sondern Sie sollen als Finanzagent geworben werden. Die Tätigkeit als Finanzagent ist strafbar (Geldwäsche)! Am Ende werden Sie den Schaden haben! Reagieren Sie deswegen nicht auf die E-Mail und antworten / bewerben Sie sich nicht!

Betreff: Arbeitsagentur bietet Stellen zum Januar an
Absender: Berger Gbr. ([email protected])

Sehr geehrte(r) (Vorname Nachname),

unser Unternehmen ist eine moderne und kundenorientierte Firma, die einen
hohen Lohn und eine Menge Vorteile für die Mitarbeiter bietet. Der
Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Finanzoptimierung und Handel mit
Bitcoins. Jedermann kann bei uns ohne besonderes Vorwissen gleich anfangen
Geld zu verdienen.

Unsere Firma bietet Ihnen einen lohnenswerten Verdienst bis zu 4300 Euro
monatlich an, bei nur wenigen Arbeitsstunden pro Woche. Ihre Arbeitszeit ist
variabel und kann Ihren Wünschen angepasst werden. Der Bewerber hat keine
eigenen Ausgaben und muss keine besonderen Fähigkeiten haben.

Ihre Aufgabe ist es die Bitcoins für unsere Kunden zu erwerben, das Geld
dafür erhalten Sie im Voraus und die Provision von 20% behalten Sie gleich
ein.

Falls Sie Interesse haben, wollen wir Sie kennenlernen.
Dazu senden Sie uns eine Mail an: [email protected]

Hochachtungsvoll

Berger Gbr.

Adressiert an:

(Vorname Nachname)
(Straße und Haus-Nr.)
(PLZ und Wohnort)

Tel. (Telefon-Nr.)

Die E-Mails kommen mit unterschiedlichen Beträgen (diesmal sind es angeblich 4.300 Euro im Monat). Sie haben aber alle eines Gemeinsam:

Mit „[…] nur wenigen Arbeitsstunden pro Woche […]“ werden Sie sicher nicht legal 4.300 Euro pro Monat verdienen. Bei der Tätigkeit „[…] Finanzoptimierung und Handel mit
Bitcoins […]“ bzw. „[…] Bitcoins für unsere Kunden zu erwerben, das Geld
dafür erhalten Sie im Voraus […]“ wird die Tätigkeit von Finanzagenten bzw. Geldwäsche beschrieben. Bei Ausübung dieser Tätigkeit machen Sie sich strafbar! Reagieren Sie daher nicht auf diese E-Mail!

Bei dieser Tätigkeit würden auf Ihrem Konto ein oder mehrere große Geldbeträge eingehen. Diese stammen allerdings nicht von Ihrem neuen Arbeitgeber, sondern wurden zuvor z. B. per Online-Banking-Betrug Dritten gestohlen. Nachdem das Opfer den Betrug bemerkt hat, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Sollten Sie das Geld zwischenzeitlich „gewaschen“ (also in einer anderen Form wie z. B. als BitCoins weitergeleitet) haben, dann müssen Sie dem Opfer trotzdem seinen Schaden ersetzen. Den Schaden haben dann Sie!

Kommentar(e)

Ein Kommentar

  • Bei mir ist es eine Fischer GbR. Dafür sinds nur 3900€
    Wo die Adressdaten herstammen, würde mich auch schwer interessieren.

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