Agentur für Arbeit bietet neue Stellen an von Schmidt Gbr. ([email protected])

Achtung: Bei der folgenden E-Mail vom Samstag, den 18. Februar 2017 handelt es sich nicht um ein Stellenangebot oder eine Arbeitsstelle, sondern Sie sollen als Finanzagent geworben werden. Die Tätigkeit als Finanzagent ist strafbar (Geldwäsche)! Am Ende werden Sie den Schaden haben! Reagieren Sie deswegen nicht auf die E-Mail und antworten / bewerben Sie sich nicht!

Betreff: Agentur für Arbeit bietet neue Stellen an
Absender: Schmidt Gbr. ([email protected])

Sehr geehrte/r (Vorname Nachname),

unsere Gesellschaft ist eine moderne und erfahrene Firma, die ein hohes Gehalt und eine Menge Vorteile für die Mitarbeiter bietet. Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit ist die Prozessoptimierung und Trading mit Bitcoins. Jedermann kann bei uns ohne Einarbeitung sofort beginnen Geld zu verdienen.

Wir bieten Ihnen einen lohnenswerten Nebenverdienst bis zu 4200 Euro im Monat an, bei nur wenigen Arbeitsstunden pro Woche. Ihre Arbeitszeit ist variabel und kann Ihren Wünschen angepasst werden. Der Arbeitnehmer hat keine eigenen Ausgaben und muss keine technische Kenntnisse mitbringen.

Ihre Aufgabe ist es die Coins für unsere Kunden zu erwerben, das Geld dafür überweisen wir Ihnen im Voraus und die Provision von 20 Prozent behalten Sie gleich ein.

Wenn Sie Interesse haben, wollen wir Sie kennenlernen.
Hierzu mailen Sie uns eine Email an: [email protected]

In Erwartung Ihrer Antwort

Schmidt Gbr.

An:

(Vorname Nachname)
(In der Trift 7)
(56337 Simmern)

Tel. (Telefon-Nr.)

Die E-Mails kommen mit unterschiedlichen Beträgen (diesmal sind es angeblich 4.200 Euro im Monat). Sie haben aber alle eines Gemeinsam:

Mit „[…] nur wenigen Arbeitsstunden pro Woche […]“ werden Sie sicher nicht legal 4.200 Euro pro Monat verdienen. Bei der Tätigkeit „[…] Prozessoptimierung und Trading mit Bitcoins […]“ bzw. „[…] Coins für unsere Kunden zu erwerben […]“ wird die Tätigkeit von Finanzagenten bzw. Geldwäsche beschrieben. Bei Ausübung dieser Tätigkeit machen Sie sich strafbar! Reagieren Sie daher nicht auf diese E-Mail!

Bei dieser Tätigkeit würden auf Ihrem Konto ein oder mehrere große Geldbeträge eingehen. Diese stammen allerdings nicht von Ihrem neuen Arbeitgeber, sondern wurden zuvor z. B. per Online-Banking-Betrug Dritten gestohlen. Nachdem das Opfer den Betrug bemerkt hat, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Sollten Sie das Geld zwischenzeitlich „gewaschen“ (also in einer anderen Form wie z. B. als BitCoins weitergeleitet) haben, dann müssen Sie dem Opfer trotzdem seinen Schaden ersetzen. Den Schaden haben dann Sie!

 

Kommentar(e)

Ein Kommentar

  • Jo. Dieser email hab ich auch grad bekommen. Was kann mann machen das solchen Leuten geschnappt werden wird (ausser natürlich zum Polizei gehen ((was natürlich hier wo ich wohne nix bringen wird weil die interesiern sich nurr für ihren Kaffee))

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