Suche nach Finanzagenten: Stellenbeschreibungen zur Durchsicht für Sie von Willner KG ([email protected] bzw. [email protected])

Am Mittwoch, den 21. Februar 2018 wurde durch unbekannte Dritte die folgende betrügerische E-Mail in deutscher Sprache versendet. Achtung: Es handelt sich nicht um ein Stellenangebot oder eine Arbeitsstelle, sondern Sie sollen als Finanzagent geworben werden. Die Tätigkeit als Finanzagent ist strafbar (Geldwäsche)! Am Ende werden Sie den Schaden haben! Reagieren Sie deswegen nicht auf die E-Mail und antworten / bewerben Sie sich nicht!

Betreff: Stellenbeschreibungen zur Durchsicht für Sie
Absender: Willner KG ([email protected])
Antworten an: [email protected]

Sehr geehrte/r Bewerber,

in dieser mail bieten wir Ihnen einen hohen Lohn und verschiedene andere Vorteile. Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit ist das Trading mit Coins. Jeder kann bei uns ohne besonderes Vorwissen gleich beginnen Geld zu verdienen.
Unser Unternehmen bietet Ihnen einen lukrativen Nebenverdienst bis zu 4000 € monatlich an, bei nur einigen Arbeitsstunden. Ihre Arbeitszeit ist variabel und kann Ihren Wünschen angepasst werden.

Der Arbeitnehmer hat keine eigenen Ausgaben und muss keine besonderenKenntnisse haben.
Ihre Aufgabe ist es die Bitcoins für unsere Kunden zu erwerben, das Geld dafür bekommen Sie im Voraus und Ihren Verdienst von 20 Prozent behalten Sie gleich ein.
Wenn Sie Interesse haben, möchten wir Sie kennenlernen.Hierzu senden Sie uns eine Mail an: [email protected]

Mit freundlichen GrüßenWillner KG

Mit „[…] nur einigen Arbeitsstunden […]“ werden Sie sicher nicht legal 4.000 Euro pro Monat verdienen. Bei der Tätigkeit „[…] Trading mit Coins […]“ bzw. „[…] Bitcoins für unsere Kunden zu erwerben […]“ wird die Tätigkeit von Finanzagenten bzw. Geldwäsche beschrieben. Bei Ausübung dieser Tätigkeit machen Sie sich strafbar! Reagieren Sie daher nicht auf diese E-Mail!

Bei dieser Tätigkeit würden auf Ihrem Konto ein oder mehrere große Geldbeträge eingehen. Diese stammen allerdings nicht von Ihrem neuen Arbeitgeber, sondern wurden zuvor z. B. per Online-Banking-Betrug Dritten gestohlen. Nachdem das Opfer den Betrug bemerkt hat, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Sollten Sie das Geld zwischenzeitlich „gewaschen“ (also in einer anderen Form wie z. B. als BitCoins weitergeleitet) haben, dann müssen Sie dem Opfer trotzdem seinen Schaden ersetzen. Den Schaden haben dann Sie!

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