Der Arbeitsvermittler Onlineangebote für den Februar 2018 von Huber LTD ([email protected]) beschreibt die Suche nach Finanzagenten (= strafbare Tätigkeit)

Am Dienstag, den 27. Februar 2018 wurde durch unbekannte Dritte die folgende betrügerische E-Mail in deutscher Sprache versendet. Achtung: Es handelt sich nicht um ein Stellenangebot oder eine Arbeitsstelle, sondern Sie sollen als Finanzagent geworben werden. Die Tätigkeit als Finanzagent ist strafbar (Geldwäsche)! Am Ende werden Sie den Schaden haben! Reagieren Sie deswegen nicht auf die E-Mail und antworten / bewerben Sie sich nicht!

Betreff: Der Arbeitsvermittler Onlineangebote für den Februar 2018
Absender: Huber LTD ([email protected])

Sehr geehrte/r (Name),

hiermit bieten wir Ihnen einen hohen Lohn und viele andere Vorteile. Das Ziel Ihrer Arbeit ist der Handel mit Bitcoins. Jedermann kann bei uns ohne Vorkenntnisse sofort beginnen Geld zu verdienen.
Unsere Gesellschaft bietet Ihnen einen lohnenswerten Zusatzverdienst bis zu 4400 € im Monat an, bei nur wenigen Arbeitsstunden. Ihre Arbeitszeit ist flexibel und kann Ihren Wünschen angepasst werden.

Der Arbeitnehmer hat keine eigenen Ausgaben und muss keine besonderen Kenntnisse haben.
Ihre Aufgabe ist es die Coins für unsere Kunden zu erwerben, das Geld dafür erhalten Sie im Voraus und die Provision von 20 Prozent behalten Sie gleich ein.
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, wollen wir Sie kennenlernen. Dazu mailen Sie uns eine Email an: [email protected]

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung Huber LTD

Mit „[…] nur wenigen Arbeitsstunden […]“ werden Sie sicher nicht legal 4.400 Euro pro Monat verdienen. Bei der Tätigkeit „[…] Handel mit Bitcoins […]“ bzw. „[…] Coins für unsere Kunden zu erwerben […]“ wird die Tätigkeit von Finanzagenten bzw. Geldwäsche beschrieben. Bei Ausübung dieser Tätigkeit machen Sie sich strafbar! Reagieren Sie daher nicht auf diese E-Mail!

Bei dieser Tätigkeit würden auf Ihrem Konto ein oder mehrere große Geldbeträge eingehen. Diese stammen allerdings nicht von Ihrem neuen Arbeitgeber, sondern wurden zuvor z. B. per Online-Banking-Betrug Dritten gestohlen. Nachdem das Opfer den Betrug bemerkt hat, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Sollten Sie das Geld zwischenzeitlich „gewaschen“ (also in einer anderen Form wie z. B. als BitCoins weitergeleitet) haben, dann müssen Sie dem Opfer trotzdem seinen Schaden ersetzen. Den Schaden haben dann Sie!

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