Die Arbeitsvermittlung bietet neue Stellen ab sofort an von Schwarz AG ([email protected]) beschreibt eine strabare Tätigkeit!

Am Dienstag, den 06. März 2018 wurde durch unbekannte Dritte die folgende betrügerische E-Mail in deutscher Sprache versendet. Achtung: Es handelt sich nicht um ein Stellenangebot oder eine Arbeitsstelle, sondern Sie sollen als Finanzagent geworben werden. Die Tätigkeit als Finanzagent ist strafbar (Geldwäsche)! Am Ende werden Sie den Schaden haben! Reagieren Sie deswegen nicht auf die E-Mail und antworten / bewerben Sie sich nicht!

Betreff: Die Arbeitsvermittlung bietet neue Stellen ab sofort an
Absender: Schwarz AG ([email protected])

Sehr geehrte/r (Vorname Nachname),

hiermit bieten wir Ihnen einen hohen Lohn und eine Menge andere Vorteile. Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit ist der Handel mit Kryptowährung. Jedermann kann bei uns ohne besonderes Vorwissen gleich anfangen Geld zu verdienen.
Unsere Firma bietet Ihnen einen attraktiven Verdienst bis zu 4200 € im Monat an, bei nur einigen Arbeitsstunden. Ihre Arbeitszeit ist variabel und kann Ihren Wünschen angepasst werden.

Der Arbeitnehmer hat keine eigenen Ausgaben und muss keine besonderen Fähigkeiten haben.
Ihre Aufgabe ist es die Bitcoins für unsere Kunden zu erwerben, das Geld dafür erhalten Sie im Voraus und Ihren Verdienst von 20% behalten Sie gleich ein.
Falls Sie interessiert sind, möchten wir Sie kennenlernen. Hierzu schicken Sie uns eine Mail an: [email protected]

Mit freundlichen Grüßen

Schwarz AG

Mit „[…] nur einigen Arbeitsstunden […]“ und ohne Vorwissen werden Sie sicher nicht legal 4.200 Euro pro Monat verdienen. Bei der Tätigkeit „[…] Handel mit Kryptowährung […]“ bzw. „[…] Bitcoins für unsere Kunden zu erwerben […]“ wird die Tätigkeit von Finanzagenten bzw. Geldwäsche beschrieben. Bei Ausübung dieser Tätigkeit machen Sie sich strafbar! Reagieren Sie daher nicht auf diese E-Mail!

Bei dieser Tätigkeit würden auf Ihrem Konto ein oder mehrere große Geldbeträge eingehen. Diese stammen allerdings nicht von Ihrem neuen Arbeitgeber, sondern wurden zuvor z. B. per Online-Banking-Betrug Dritten gestohlen. Nachdem das Opfer den Betrug bemerkt hat, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Sollten Sie das Geld zwischenzeitlich „gewaschen“ (also in einer anderen Form wie z. B. als BitCoins weitergeleitet) haben, dann müssen Sie dem Opfer trotzdem seinen Schaden ersetzen. Den Schaden haben dann Sie!

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