betrügerisches Stellenangebot: Die Online Die Arbeitsvermittlung Angebote 2018 für Sie von Simons Agentur ([email protected])

Am Donnerstag, den 15. März 2018 wurde durch unbekannte Dritte die folgende betrügerische E-Mail in deutscher Sprache versendet. Achtung: Es handelt sich nicht um ein Stellenangebot oder eine Arbeitsstelle, sondern Sie sollen als Finanzagent geworben werden. Die Tätigkeit als Finanzagent ist strafbar (Geldwäsche)! Am Ende werden Sie den Schaden haben! Reagieren Sie deswegen nicht auf die E-Mail und antworten / bewerben Sie sich nicht!

Betreff: Die Online Die Arbeitsvermittlung Angebote 2018 für Sie
Absender: Simons Agentur ([email protected])

Sehr geehrte/r (Vorname Nachname),

in dieser mail bieten wir Ihnen einen hohen Lohn und verschiedene andere Vorteile. Das Hauptanliegen Ihrer Tätigkeit ist der Handel mit Kryptowährung. Jedermann kann bei uns ohne besonderes Vorwissen sofort anfangen Geld zu verdienen.
Wir bieten Ihnen einen attraktiven Verdienst bis zu 3800 Euro monatlich an, bei nur wenigen Arbeitsstunden. Ihre Arbeitszeit ist variabel und kann Ihren Wünschen angepasst werden.

Der Bewerber hat keine Investitionen und muss keine technische Fähigkeiten haben.
Ihre Aufgabe ist es die Coins für unsere Kunden zu erwerben, das Geld dafür überweisen wir Ihnen vorher und Ihren Verdienst von 20% behalten Sie gleich ein.
Wenn Sie interessiert sind, wollen wir Sie kennenlernen. Dafür mailen Sie uns eine Email an: [email protected]

Hochachtungsvoll

Simons Agentur

Mit „[…] nur wenigen Arbeitsstunden […]“ werden Sie sicher nicht legal 3.800 Euro pro Monat verdienen. Bei der Tätigkeit „[…] Handel mit Kryptowährung […]“ bzw. „[…] Coins für unsere Kunden zu erwerben […]“ wird die Tätigkeit von Finanzagenten bzw. Geldwäsche beschrieben. Bei Ausübung dieser Tätigkeit machen Sie sich strafbar! Reagieren Sie daher nicht auf diese E-Mail!

Bei dieser Tätigkeit würden auf Ihrem Konto ein oder mehrere große Geldbeträge eingehen. Diese stammen allerdings nicht von Ihrem neuen Arbeitgeber, sondern wurden zuvor z. B. per Online-Banking-Betrug Dritten gestohlen. Nachdem das Opfer den Betrug bemerkt hat, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Sollten Sie das Geld zwischenzeitlich „gewaschen“ (also in einer anderen Form wie z. B. als BitCoins weitergeleitet) haben, dann müssen Sie dem Opfer trotzdem seinen Schaden ersetzen. Den Schaden haben dann Sie!

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