Die Agentur für Arbeit stellt neue Aufgaben Ihnen vor von Schröder Vermittlungsagentur ([email protected])

Achtung: Bei der folgenden E-Mail vom Sonntag, den 25. Juni 2017 handelt es sich nicht um ein Stellenangebot oder eine Arbeitsstelle, sondern Sie sollen als Finanzagent geworben werden. Die Tätigkeit als Finanzagent ist strafbar (Geldwäsche)! Am Ende werden Sie den Schaden haben! Reagieren Sie deswegen nicht auf die E-Mail und antworten / bewerben Sie sich nicht!

Betreff: Die Agentur für Arbeit stellt neue Aufgaben Ihnen vor
Absender: Schröder Vermittlungsagentur ([email protected])

Sehr geehrte/r (Vorname Nachname),

unser Unternehmen ist eine neuartige und kundenorientierte Firma, die einen hohen Lohn und eine Menge Vorteile für die Mitarbeiter anbietet. Das Ziel Ihrer Tätigkeit ist die Geldflussoptimierung und Handel mit Coins. Jeder kann bei uns ohne besonderes Vorwissen sofort anfangen Geld zu verdienen.

Unsere Firma bietet Ihnen einen attraktiven Nebenverdienst bis zu 4000 Euro monatlich an, bei nur wenigen Stunden pro Woche. Ihre Arbeitszeit ist flexibel und kann Ihren Anforderungen angepasst werden. Der Bewerber hat keine Ausgaben und muss keine technische Kenntnisse mitbringen.

Ihre Aufgabe ist es die Bitcoins für unsere Kunden zu erwerben, das Geld dafür erhalten Sie im Voraus und die Provision von 20 Prozent behalten Sie gleich ein.

Falls Sie Interesse haben, wollen wir Sie kennenlernen.
Dafür mailen Sie uns eine Email an: [email protected]

In Erwartung Ihrer Antwort

Schröder Vermittlungsagentur

Zu Händen von:

(Vorname Nachname)
(Straße und Haus-Nr.)
(PLZ und Wohnort)

Tel. (Telefon-Nr.)

Mit „[…] nur wenigen Stunden pro Woche […]“ werden Sie sicher nicht legal 4.000 Euro pro Monat verdienen. Bei der Tätigkeit „[…] Geldflussoptimierung und Handel mit Coins […]“ bzw. „[…] Bitcoins für unsere Kunden zu erwerben […]“ wird die Tätigkeit von Finanzagenten bzw. Geldwäsche beschrieben. Bei Ausübung dieser Tätigkeit machen Sie sich strafbar! Reagieren Sie daher nicht auf diese E-Mail!

Bei dieser Tätigkeit würden auf Ihrem Konto ein oder mehrere große Geldbeträge eingehen. Diese stammen allerdings nicht von Ihrem neuen Arbeitgeber, sondern wurden zuvor z. B. per Online-Banking-Betrug Dritten gestohlen. Nachdem das Opfer den Betrug bemerkt hat, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Sollten Sie das Geld zwischenzeitlich „gewaschen“ (also in einer anderen Form wie z. B. als BitCoins weitergeleitet) haben, dann müssen Sie dem Opfer trotzdem seinen Schaden ersetzen. Den Schaden haben dann Sie!

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