Die Arbeitsagentur bietet neue Stellenausschreibungen Ihnen an von Werner LTD ([email protected])

Achtung: Wie auch schon bei der E-Mail „Die Agentur für Arbeit stellt neue Aufgaben Ihnen vor von Schröder Vermittlungsagentur ([email protected])“ vom 25.06.2017, so handelt es sich bei der folgenden E-Mail vom Sonntag, den 25. Juni 2017 nicht um ein Stellenangebot oder eine Arbeitsstelle, sondern Sie sollen als Finanzagent geworben werden. Die Tätigkeit als Finanzagent ist strafbar (Geldwäsche)! Am Ende werden Sie den Schaden haben! Reagieren Sie deswegen nicht auf die E-Mail und antworten / bewerben Sie sich nicht!

Betreff: Die Arbeitsagentur bietet neue Stellenausschreibungen Ihnen an
Absender: Werner LTD ([email protected])

 

Sehr geehrte/r (Vorname Nachname),

unsere Gesellschaft ist eine moderne und erfahrene Firma, die einen hohen Lohn und verschiedene Vorteile für die Mitarbeiter anbietet. Der Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Finanzoptimierung und Trading mit Bitcoins. Jeder kann bei uns ohne Einarbeitung sofort beginnen Geld zu verdienen.

Unsere Gesellschaft bietet Ihnen einen lohnenswerten Zusatzverdienst bis zu 4400 Euro monatlich an, bei nur einigen Arbeitsstunden pro Woche. Ihre Arbeitszeit ist flexibel und kann Ihren Anforderungen angepasst werden. Der Arbeitnehmer hat keine Ausgaben und muss keine besonderen Fähigkeiten haben.

Ihre Aufgabe ist es die Coins für unsere Kunden zu erwerben, das Geld dafür erhalten Sie im Voraus und die Provision von 20 Prozent behalten Sie gleich ein.

Wenn Sie Interesse haben, wollen wir Sie kennenlernen.
Hierfür schicken Sie uns eine Mail an: [email protected]

Hochachtungsvoll

Werner LTD

Persönlich an:

(Vorname Nachname)
(Straße und Haus-Nr.)
(PLZ und Wohnort)

Mit „[…] nur einigen Arbeitsstunden pro Woche […]“ werden Sie sicher nicht legal 4.400 Euro pro Monat verdienen. Bei der Tätigkeit „[…] Finanzoptimierung und Trading mit Bitcoins[…]“ bzw. „[…] Coins für unsere Kunden zu erwerben […]“ wird die Tätigkeit von Finanzagenten bzw. Geldwäsche beschrieben. Bei Ausübung dieser Tätigkeit machen Sie sich strafbar! Reagieren Sie daher nicht auf diese E-Mail!

Bei dieser Tätigkeit würden auf Ihrem Konto ein oder mehrere große Geldbeträge eingehen. Diese stammen allerdings nicht von Ihrem neuen Arbeitgeber, sondern wurden zuvor z. B. per Online-Banking-Betrug Dritten gestohlen. Nachdem das Opfer den Betrug bemerkt hat, werden Sie zur Rechenschaft gezogen. Sollten Sie das Geld zwischenzeitlich „gewaschen“ (also in einer anderen Form wie z. B. als BitCoins weitergeleitet) haben, dann müssen Sie dem Opfer trotzdem seinen Schaden ersetzen. Den Schaden haben dann Sie!

 

Vermutlich steht diese E-Mail im Zusammenhang mit der E-Mail „Automatische Kontoabbuchung konnte nicht durchgeführt werden 26.06.2017 von Inkasso Abteilung Directpay GmbH ([email protected])“ vom selben Tag. Früher waren in diesen E-Mails identische persönliche Daten verwendet worden.

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